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Wettbewerbsrecht
Das Wettbewerbsrecht ist das Recht zur Bekämpfung unlauterer Wettbewerbshandlungen (Lauterkeitsrecht) und das Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellrecht).

Das Lauterkeitsrecht als Wettbewerbsrecht im klassischen SInne ist im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb geregelt (UWG) und bestimmt, wie Unternehmer sich im Konkurrenzkampf als Bewerber gegenüber einannder verhalten dürfen.
So verbietet das UWG grundsätzlich den unlauteren, Mitbewerber beeinträchtigenden Wettbewerb, nennt aber auch zahlreiche Beispiele für ein entsprechendes Verhalten.

So werden insbesondere folgende Verhaltensweisen als unlauteres Wettbewerbsverhalten eingestuft:
  • Druckausübung auf Verbraucher zur Beeinträchtigung deren Entscheidungsfreiheit
  • Ausnutzung der Schwächen von Verbrauchern
  • Schleichwerbung
  • Herabsetzung und Verunglimpfung von Mitbewerbern
  • Verbreitung unwahrer Tatsachen zur Schädigung von Mitbewerbern
  • Nachahmung von Waren oder Dienstleistungen
  • Gezielte Behinderung von Mitbewerbern
  • Zuwiderhandeln gegen marktregelnde gesetzliche Vorschriften
  • Irreführung
  • Vergleichende Werbung
  • SPAM, Cold-Calling, u. ä.
Hauptbestandteile des Wettbewerbsrechts im klassichen Sinne sind damit  Werbe- aber auch Internetrecht.
Insbesondere im Bereich des E-Commerce werden häufig Wettbewerbsverletzungen begangen, auf  Webseiten von Online-Shops wie im Rahmen von unternehmerischer Tätigkeit bei Online-Verkaufsportalen wie ebay oder amazon.

Gegenstände des Kartellrechts sind dagegen:
  • Überprüfung und ggfs. Verbot von Kartellen
  • Verbot des Missbrauchs einer marktführenden Stellung
  • Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen