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Forderungsmanagement
Werden ausstehende Forderungen nicht beglichen, so ist u. U. die Liquidität eines Unternehmens bedroht oder die Gewinne sinken.

Reagieren säumige Schuldner nicht auf die Mahnungen eines Unternehmens, so ist die gerichtliche Beitreibung der ausstehenden Beträge erforderlich.
Dies geschieht regelmäßig zunächst im Mahnverfahren über die von den Länden eingerichteten Mahngerichte, die mit dessen Abwicklung beauftragt sind.

Das Verfahren läuft in zwei Schritten ab:
Zunächst muss der Erlass eines Mahnbescheides beantragt werden, gegen den der Antragsgegner Widerspruch einlegen kann.
Nach Erlass des Mahnbescheides besteht dann die Möglichkeit einen Vollstreckungsbescheid zu beantragen.
Wird gegen diesen Antrag kein Einspruch eingelegt, ergeht der Vollstreckungsbescheid, der ebenso wie ein Urteil ein Titel ist.

Im Anschluss daran kann dann das Zwangsvollstreckungsvollstreckungsverfahren betrieben werden im Rahmen dessen die rechtskräftigen zivilrechtlichen Ansprüche mit staatlicher Gewalt durchgesetzt werden.