Im Rahmen eines strafrechtlichen Verfahrens wird dem Beschuldigten in bestimmten Konstellationen ein Pflichtverteidiger zur Seite gestellt. Dies ist namentlich vor allem dann der Fall, wenn - die Hauptverhandlung im ersten Rechtszug vor dem Oberlandes- oder Landgericht stattfindet
- dem Beschuldigten ein Verbrechen zur Last gelegt wird
- der Beschuldigte sich mindestens drei Monate in U-Haft befindet
- dem Beschuldigten wenigstens 10 Monate Haft drohen
- die Sach- oder Rechtslage besonders schwierig ist
Der Pflichtverteidiger muss nicht zwingend vom Gericht ausgewählt werden. Vielmehr kann der Mandant auch einen Verteidiger seiner Wahl konsultieren, der dann die Beiordnung als Pflichtverteidiger beantragt.
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