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Erstberatung
Eine anwaltliche Erstberatung beinhaltet, dass der Sachverhalt durch den Rechtsanwalt möglichst genau erfasst und aufgeklärt wird.
Dem Mandanten wird seine rechtliche Situation umfassend so dargelegt, dass er eine Entscheidung über die weitere Vorgehensweise treffen kann.

Vor Aufnahme einer Beratungstätigkeit wird ein individuelles Honorar vereinbart, dass bei Verbrauchern die Höhe von 190,- € -, im Falle der Erstellung eines Gutachtens 250,- € - nicht übersteigt.
 
Liegen die Voraussetzungen vor, unter den auch Prozesskostenhilfe gewährt werden kann, so kann über den mandatierten Anwalt oder beim zuständigen Prozessgericht Beratungshilfe beantragt werden.
Bei dem Mandanten fällt dann nur eine Gebühr in Höhe von 10,- € an.
Ein entsprechender Fall liegt in der Regel vor, wenn ein Anspruch auf Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II oder auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz besteht.