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Anwalts-Flatrate
Für gewerbliche aber auch private Mandanten werden individuelle Flatrate-Verträge angeboten.

Je nach Bedürfnis kann ein bestimmtes Kontingent an Rechtsdienstleistungen in einem bestimmten Zeitraum zu einem angemessenen Preis genutzt werden.

Auch können besonders schnelle Reaktionszeiten vereinbart werden, um den mandantschaftlichen Workflow unterstützen.

Vor allem bei häufig anfallenden Rechtsprüfungen, Vertrags- oder AGB-Gestaltungen werden durch die Anwalts-Flatrate deutliche Kostenersparnisse erzielt.