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Der Käufer eines PKW darf davon ausgehen, dass er einen modernen Diesel- PKW mit Partikelfilter auch im überwiegenden Kurzstreckenverkehr einsetzen kann –auch wenn nach dem jetzigen Stand der Technik die Automobilhersteller keine Lösung für das Problem der nicht für die Regeneration des Partikelfilters erreichten Abgastemperaturen haben. Das entschied jetzt das OLG Stuttgart (Urt. vom 04.06.2008, AZ: 3 U 236/07) und gab der Klage des Käufers eines PKW der Marke O. Recht. Dieser hatte einen verstopften Partikelfilter kurze Zeit nach Übergabe des PKW bemängelt. Der PKW war überwiegend im extremen Kurzstreckenbetrieb eingesetzt worden.
Das Gericht meinte, dass der Käufer eines modernen Diesel- PKW aus wirtschaftlichen und Umweltschutzgründen heute regelmäßig einen Partikelfilter mitbestelle oder von dessen Vorhandensein ausgehe. Solange es keine ausdrücklichen Hinweise oder konkrete Aufklärung des Herstellers gäbe, könne ein durchschnittlicher Käufer nicht zu der Erkenntnis gelangen, dass ein mit einem Partikelfilter ausgestatteter Neuwagen nicht zum Kurzstreckenbetrieb geeignet sei. Dass sich derartiges aus einer Betriebsanleitung ergeben könne, sei unerheblich, wenn dem Käufer diese erst nach Vertragsabschluss übergeben werde.
Fazit:
Für die Hersteller ergibt sich mit dieser –noch nicht rechtskräftigen- Entscheidung womöglich ein Problem, wenn sich ein Käufer im Sinne der erläuterten Entscheidung beschwert. Auch wenn der Käufer im extremen Kurzstreckenbetrieb gefahren ist, wird er vermutlich mit einem Anspruch auf Rückabwicklung eines Kaufvertrages durchdringen – obwohl die jetzige technische Ausgangslage „Stand der Technik“ ist.
Es ist zu erwarten, dass die Hersteller und Händler dieses Problem mit einem vorvertraglichen Hinweis oder einer nachweislichen Aufklärung des Kunden vor Vertragsabschluss begegnen werden, solange es keine wasserdichte technische Lösung der Regeneration des Partikelfilters auch im Kurzstreckenbetrieb gibt. Das letzte Wort wird in diesem Fall vermutlich der BGH (Bundesgerichtshof) sprechen.
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