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Verzögertes Ansprechen eines Dieselmotors mit Automatikgetriebe ist kein Mangel. |
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Wenn ein modernes Dieselfahrzeug, welches mit einem Automatikgetriebe ausgestattet ist, ca. ½ Sekunde verzögert anfährt, liegt kein Sachmangel vor. So entschied es jetzt das Landgericht München (AZ.: 29 O 6962/07) und wies die Klage des Fahrzeugnutzers ab.
Der in dem dortigen Verfahren beauftragte Sachverständige meinte, dass es sich bei diesem Gasannahme-Verhalten um ein systembedingtes „Turboloch“ handele. Dieses sei laut Gericht aber seit Jahrzehnten Stand der Technik und eine jedem Fahrzeugnutzer bekannte Schwäche bei einem Dieselfahrzeug mit einem Automatikgetriebe.
Fazit:
Es wird nur schwer möglich sein, ein vom Fahrer subjektiv empfundenes oder auch objektiv vorhandenes „Turboloch“ bei einem Diesel- PKW mit Automatikgetriebe vor Gericht als Sachmangel feststellen zu lassen.
Offen ist aber, ob es eine Schwelle gibt, ab der man doch von einem Sachmangel sprechen kann. Hier wird es immer auf den Einzelfall ankommen. Jeder Automobilhersteller oder Händler wird sich aber im Streitfall auf dieses –allerdings nicht höchstrichterliche- Urteil berufen können.
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