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Kündigung des Vertragshändlers bei schlechtem Werkstatttest
Immer wieder und alljährlich führen Deutschlands große Autozeitschriften Werkstättentests mit präparierten Testfahrzeugen durch - mit teilweise erschreckenden Ergebnissen. An sich nach der Herstellercheckliste zwingend zu findende Defekte werden nicht abgestellt, nicht selten fallen Rechnungen durch undurchsichtige Preisgestaltungen oder dreiste Berechnungen von "Kleinmaterialien" und unverlangt eingefüllten  Hightec-Synthetikölen auf. 

Jetzt traf es einen Vertragshändler eines französischen Automobilherstellers, der bei dem Werkstatt-Test einer populären Autozeitung komplett durchfiel: Keiner der 7 präparierten Fehler wurde gefunden.

Noch am Erscheinungstage des Heftes reagierte der Hersteller sofort: Der Servicevertrag mit dem Inhaber des Autohauses wurde fristlos gekündigt. Dieser wehrte sich hiergegen erfolglos vor Gericht: Nach dem jetzt bekannt gewordenen Urteil des OLG Düsseldorf (Beschluss v. 24.02.2010) hatte er durch seine Fehlleistung die Verpflichtungen aus dem Vertragswerkstattvertrag so schwerwiegend verletzt,  dass eine fristlose Kündigung ohne Abmahnung gerechtfertigt war.

Besonders bemängelte das Gericht, dass der Inhaber die Aufsicht über die Werkstatttätigkeiten einem unerfahrenen Monteur überlassen habe, der nur stichprobenartig von einem Meister überprüft worden sei.

Auch sei durch das Fehlverhalten der Ruf der Marke schwer geschädigt worden, was sich sowohl in der Veröffentlichung in einer Autofachzeitschrift als auch dem später bekanntgewordenen miserablen Verhalten der Werkstatt gegenüber dem die Inspektion beauftragenden Kunden begründe.

Fazit:

Jeder Kunde ist gut beraten, aktiv und interessiert von ihm in Auftrag gegebene Inspektionsarbeiten zu prüfen und insbesondere bei der Entgegennahme seines Fahrzeuges sich sowohl die Rechnung als auch den Leistungsumfang durch einen Werkstattmeister erläutern zu lassen. 

Im Kundeninteresse sollte jede Vertragswerkstatt durch eine individuelle Dialogannahme und Transparenz bei Leistungsumfang und Rechnungsgestaltung das Vertrauen der Kunden gewinnen und erhalten.