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Ablehnungsrecht des Käufers bei falscher Autofarbe |
Der Neuwagen ist in schwarzem Lack bestellt, geliefert wird er aber in Dunkelblau - dass das tatsächlich ein Streitpunkt bis zum Bundesgerichtshof (BGH) werden könnte, erscheint kaum denkbar, ist aber Fakt: Der Käufer kann danach die Übernahme des Neuwagens ablehnen, wenn dessen Farbe anders als die bestellte ist. In dem Fall, mit dem sich der BGH zu befassen hatte, ging es um die Lieferung eines US-Sportwagens, der anstatt in schwarz in der Farbe "Le Mans Blue Metallic" geliefert wurde. Die Klage des Händlers auf Zahlung von 55.000,00 US-Dollar wurde abgelehnt, denn nach der Auffassung des BGH stellt die Lieferung eines Neuwagens in der falschen Farbe einen erheblichen Sachmangel und eine Pflichtverletzung des Verkäufers dar (BGH, Urt. vom 17.02.2010, VIII ZR 70/07). Kompliziert wurde der Fall noch dadurch, dass der PKW in USA bestellt wurde und noch im Streit stand, ob sich die Parteien nicht doch auf die Lieferung des Traditionssportwagens in schwarz geeinigt hatten.
Fazit:
Jede Abweichung der bestellten von der gelieferten Farbe eines Neuwagens berechtigt den Käufer, dessen Übernahme zu verweigern.
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