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OLG Stuttgart: Schadenersatz für "Spritfresser-Auto" |
Nachdem der BGH im Jahre 2007 noch eine 10%ige Mehrverbrauchs-Grenze für den Rücktritt vom Kaufvertrag festgelegt hatte, hat jetzt das OLG Stuttgart am 04.12.2008 (AZ: 7 U 132/07) eine für die Automobilhersteller womöglich weitreichende Entscheidung getroffen: Danach kann der Käufer eines Neuwagens Schadenersatz und Minderung des Kaufpreises verlangen, wenn der von ihm erworbene Neuwagen einen deutlichen Mehrverbrauch gegenüber den Herstellerangaben aufweist. Im vorliegenden Fall lag der Verbrauch des PKW 9,1 % über den Werksangaben. Bisher hatten Gerichte ab 3% Mehrverbrauch vereinzelt einen Mangel anerkannt, der zur Minderung des Kaufpreises berechtigen konnte. Der betroffene Hersteller hat bereits erklärt, das Urteil des OLG Stuttgart in dem individuellen Fall des Klägers anzuerkennen.
Fazit:
Jeder, der sich auf die genannte Entscheidung berufen will, muss den individuellen Verbrauch seines PKW zunächst unter Laborbedingungen nach der einschlägigen EU-Richtlinie ermitteln lassen. Ohne ein eigenes Sachverständigengutachten oder im Wege eines gerichtlichen, sogenannten "Selbständigen Beweissicherungsverfahrens" wird dieses jedoch nicht gelingen, da die im individuellen Betrieb ermittelten Werte nicht angesetzt werden können. Die Kosten für ein solches Gutachten können sich auf bis zu € 5.000,00 belaufen. Zu erwarten ist jedoch, dass dieses Urteil womöglich eine Vielzahl von Käufern eines Neuwagens motivieren wird, -etwa bei Vorhandensein einer Rechtsschutzversicherung- gegen den Verkäufer bzw. Fahrzeughersteller vorzugehen. Immerhin waren dem Kläger in dem Rechtsstreit vor dem OLG Stuttgart bei einem Neupreis des PKW von € 62.000,00 ein Schadenersatzbetrag von € 2.500,00 sowie die Kosten des privaten Gutachtens und Ersatz der Rechtsanwaltskosten in Höhe von weiteren € 2.400,00 zugesprochen worden, zusätzlich muß ihm Schadenersatz für jeden gefahrenen Kilometer bis zum Ende der Nutzungszeit des PKW vergütet werden.
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